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AGB

Vertragsbestimmungen Kursteilnahme und Persönliche Trainingsunterstützung​

 

 

  1. Wir bekennen uns zu einer gesunden Lebensweise und damit auch zu dopingfreiem Sport. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf jede Form von Doping und den Konsum von Drogen zu verzichten.

  2. Der Gast bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Gast vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.

  3. Die Teilnahme and den Kursen und Trainings erfolgt auf Risiko und Gefahr des Gastes. Jegliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

  4. Im Falle von Betriebsunterbrechungen wie ferienhalber Schliessung von Trainingslokalen, oder ferienhalber Abwesenheiten von Trainingspersonen verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die Dauer der Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

  5. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Hyroja GmbH für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Gast pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.

  6. Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 15 km bleibt vorbehalten.

  7. Verstösst der Gast in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, so ist Hyroja GmH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelt.

  8. Gäste dürfen ihre Kinder mitbringen, müssen jedoch dafür besorgt sein, dass sich diese an die Hausordnung halten, respektive altersgerecht betreut werden und die Kurse nicht stören. Hyroja GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

  9. Hyroja GmbH haftet nicht für Beschädigung,Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und mit gebrachter Kleidung des Gastes.

  10. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  11. Die Hausordnung der jeweiligen Trainingslokale ist ein Vertragsbestandteil.

  12. Die Datenschutzbestimmungen bilden einen Bestandteil dieses Vertrags.

  13. Zehner-Abos für Kurse müssen innerhalb von 3 Monaten aufgebraucht werden, ansonsten verfallen die verbleibenden Trainingseinheiten. Verlängerungen dieser Frist, siehe Artikel 4.

  14. Für persönliche Trainings, Beratung und Coachings gelten individuell vereinbarte Tarife und Leistungen.

  15. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz der Hyroja GmbH.

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